Liebe Sängerinnen und Sänger, liebe Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker!
In unserem Schreiben im Dezember 2022 haben wir bereits auf die netzwerk.tage 2023 und die in den netzwerk.tagen stattfindenden Mitgliederversammlung hingewiesen und Sie dazu eingeladen.
Hier die Details zur Veranstaltung:
netzwerk.tage kirchenmusik - mit Mitgliederversammlungen der Kirchenmusikverbände in der EKvW
Im Rahmen des Festgottesdienstes „125+1 Jahre Chorverband Westfalen“ wurde am 25. September 2021 unserer Vorsitzenden, Kantorin Meike Pape, der Ehrentitel „Kirchenmusikdirektorin“ verliehen.
Landeskirchenrat Dr. Vicco von Bülow verlieh im Auftrag der Kirchenleitung in der Reinoldikirche Dortmund der überraschten Vorsitzenden des Chorverbandes die Ernennungsurkunde.
Bei der Mitgliederversammlung gab es Veränderungen im Vorstand der Chorverbandes. Herr Roger Bretthauer und Herr Harald Sieger sind aus dem Vorstand ausgeschieden und Herr Tobias Krügel wurde als neu gewähltes Mitglied im Vorstand herzlich begrüßt. Weiterhin wurde ein neues Modell für den Mitgliedsbeitrag beschlossen, welches ab dem Jahr 2020 Gültigkeit haben wird:
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09. Februar 2019:
Umstellung der Mitgliedsbeiträge ab 2020 nach Eingliederung in folgende Gruppen:
Beitragstaffel nach Anzahl SängerInnen im Chor:
Anzahl SängerInnen |
Beitrag |
1 - 10 | 35,00€ |
11 - 20 | 55,00€ |
21 - 40 | 85,00€ |
41 - 60 | 115,00€ |
61 - 80 | 155,00€ |
ab 81 | 190,00€ |
Für die Einzelmitgliedschaft wird ein Betrag von 20,- € festgelegt. Kinder- und Jugendchorgruppen, die einer Gemeinde der EKvW angehören, zahlen einen Beitrag von 15,- € pro Gemeinde. Für freie Kinder- und Jugendchöre wird ein Satz von 20,- € erhoben.
Instrumental- und sonstige Ensembles werden wie Chorgruppen erfasst und beitragsmäßig eingestuft.
Diese Sätze gelten ab 1. Januar 2020. Um die ständige Kostensteigerung aufzufangen, soll darüber hinaus eine weitere Erhöhung dieser Beiträgen von 5% alle 2 Jahre mit kaufmännischer Rundung auf den vollen € beschlossen werden.
Des Weiteren soll alle 2 Jahre die Zahl der SängerInnen der Mitgliedschöre (möglichst per Mail-Abfrage) erfasst werden. Falls es keine Rückmeldung gibt, wird nach dem bis dahin gültigen Stand abgerechnet.
Dieses Finanzierungskonzept soll nach spätestens vier Jahren erneut zur Diskussion gestellt werden.
Neues Notenmaterial steht unter unserer Rubrik "Hilfreiches für Chöre" zur Verfügung: Kantorin Anne-Dore Koss stellt einige Ihrer Taufspruchvertonungen zur freien Verwendung zur Verfügung.
Beachten Sie auch die anderen Angebote.
Wenn auch Sie Ihre Kompositionen mit anderen teilen wollen: Wir stellen sie gerne auf diesen Webseiten zur Verfügung.